Schwerhörigkeit und Taubheit ist eine Behinderung, die wegen ihrer Unsichtbarkeit weitgehend unterschätzt wird. Die Lebenssituation der Betroffenen erschwert Außenstehenden oft ein verstehendes und nachvollziehbares Einfühlen. Selbst die Betroffenen sind sich über das Ausmaß ihrer Behinderung oft nicht im Klaren. Die ambulante Hilfestellung soll den Betroffenen eine bewusste Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung ermöglichen und das alltägliche Leben sowie den Kontakt mit dem sozialen Umfeld, Behörden und Institutionen erleichtern.
Zielsetzung der ambulanten Hilfe ist die Förderung des Lebens im eigenen Wohnumfeld und des selbstständigen und eigenverantwortlichen Handelns der Betroffenen.
Ansprechpartnerin
Daniela Osten
Mobil: 0172 / 20 12 544
E-Mail: > danielaosten@pas-mg.de
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